Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Sennwald
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Sennwald, Spengelgass 10,
9467
Frümsen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 228 28 28,
E-Mail:
giorgio.sciuto@sennwald.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- HWS Mülbach und Nesslenbach, Sax
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Wasserbau:
Neubau von 8 Stahlbeton-Konsolidierungsbauwerken Stahlbetondurchlass Kantonsstrasse
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45240000 - Wasserbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marquart AG, Eichaustrasse 7,
9463
Oberriet,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 1'396'160.00
bis 1'887'588.55
mit MWSt.8%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, überzeugte mit dem besten Preis-, Leistungsangebot und Schlüsselpersonen mit grosser Erfahrung aus vergleichbaren Aufträgen. Bezüglich Qualität unterschieden sich die Angebote nicht wesentlich. Insbesondere der Preis der ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, fiel mit dem tiefsten Preis stark ins Gewicht. Im Ergebnis hat die ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, mit 380 von 400 erzielbaren Punkten das vorteilhafteste Angebot eingereicht, womit ihr der Zuschlag zu erteilen ist.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.06.2023
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1346443
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.08.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öf-fentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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