Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 31.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische. Bundesbahnen SBB Infrastruktur Ausbau- und Erneuerungsprojekte Projektmanagement Region Mitte,
zu Hdn. von
Jens Baumann, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
jens.baumann2@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Bauprojekte – Standort Bern, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
daniel.sesseli@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 25.09.2023
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.10.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Eingabe des Angebotes für Vorbefasste: Bitte beachten Sie den Hinweis unter Punkt 4.5 für vorbefasste Firmen.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: «BITTE NICHT ÖFFNEN / Olten Hammer Substanzerhalt, Generalplaner Phasen 32-53»
1.5 Datum der Offertöffnung:- 25.10.2023, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Olten Hammer Substanzerhalt Generalplaner Phasen 32-53
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1162193
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Teilprojekt «Olten Hammer Substanzerhalt» (SBB) sollen verschiedene anstehende Substanzerhaltungsmassnahmen in einem Multiprojekt gebündelt werden, unter anderem Fahrbahnerneuerungen der Gleise und Weichen, Erneuerungen der Fahrleitung sowie Neubau der Anlage Freiverlad und Ausbau des Mittelperrons, der Rampen und Treppen. Des Weiteren soll ein neues Stellwerk in einem neuen Bahntechnikgebäude erstellt werden.
Im Teilprojekt «Stadtteilverbindung Olten Hammer» (Stadt Olten) soll eine Fuss- und Veloanbindung zwischen den Stadtteilen Olten «Süd-West» und «Hammer» realisiert werden. Bestandteile der Fuss- und Veloanbindung sind eine Unterführung unter der Bahnlinie beim Bahnhof Olten Hammer sowie zwei Fuss- und Radwegbrücken über die Dünnern (Nordseite des Bahnhofs) bzw. über die Gäustrasse (Südseite des Bahnhofs).
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Olten
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 15.01.2024, Ende: 31.12.2031
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 15.01.2024 und Ende 31.12.2031
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichende Befähigung in der BIM-Methodik
EK3: openBIM-Tauglichkeit der eingesetzten BIM-Plattformen und -Tools
EK4: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Zu EK1: N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik und für jeden der folgenden Bereiche:
N1.1Gesamtleitung / Gesamtkoordination mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 30 Mio. exkl. MWST. N1.2Chefbauleitung: mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 30 Mio. exkl. MWST. N1.3Ingenieurbau Tiefbau mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 10 Mio. exkl. MWST. N1.4Ingenieurbau Tragkonstruktion mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 5 Mio. exkl. MWST. N1.5Bahnzugang / Architektur mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 3 Mio. exkl. MWST. N1.6Kabel mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 3 Mio. exkl. MWST. N1.7Technische Anlagen (Elektroplanung und HLKKS) mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 1 Mio. exkl. MWST. N1.8Fahrbahn mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 10 Mio. exkl. MWST. N1.9Geomatik / Vermessung mit Investitionskosten des Gesamtprojekts von mind. CHF 5 Mio. exkl. MWST.
Mehrere Bereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Die Projektreferenz muss mindestens die Teilphasen 32 «Bauprojekt» und 52 «Ausführung» gemäss SIA 112 (oder gleichwertige Phasen) abdecken und die Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert worden sein (Hinweis: Die Projektreferenz Chefbauleitung muss die Teilphase 32 nicht abdecken).
Kann der Nachweis über die verlangten Phasen nicht mit einer Projektreferenz erbracht werden, kann je Bereich eine zweite Projektreferenz ergänzend beigebracht werden. In dieser zweiten Projektreferenz müssen die restlichen Anforderungen (Aufgabenstellung, Komplexität, Stand der Technik etc.) ebenfalls erfüllt werden.
Zu EK2: N2: 1 Projektreferenz, welche die Erfahrung mit der BIM-Methodik aufzeigt. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Zu EK3: N3: Nachweis, dass die für das vorliegende Projekt vorgeschlagenen BIM-Plattformen und -Tools die openBIM-Arbeitsweise und den openBIM-Austausch ermöglichen (Unterstützung der Austauschformate IFC und BCF bei Im- und Exporten).
Zu EK4 N4:Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden.
Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfe. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 31.08.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Firma Helbing Beratung + Bauplanung AG in CH-8048 Zürich, die das vorliegende Beschaffungsverfahren begleitet, ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die Firmen A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG in CH-4002 Basel, c+s ingenieure ag in CH-3415 Hasle b. Burgdorf, Boess Engineering AG in CH-3014 Bern, L2A Architekten AG in CH-3800 Unterseen-Interlaken und SNZ Ingenieure und Planer AG in CH-8050 Zürich haben das Vorprojekt für die Teilpro-jekte 1 und 2 erarbeitet.
Die Firmen Schmidt + Partner Bauingenieure AG in 4054 Basel und civil.ing GmbH 4051 Basel haben eine Vorstufe des Vorprojektes im Teilprojekt 2 erarbeitet. Die Ergebnisse sind in das Vorprojekt ein-geflossen.
Die durch die Firmen massgeblich erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 10.10.2023. Dies gilt auch für Teile der genannten Firmen, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachge-sellschaften, Beteiligungen von ihnen oder Eigentümer von ihnen sowie für Anbieter, an denen eine vorbefasste Firma beteiligt ist (als Planergemeinschafts-Mitglied oder Subplaner). Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die Firmen A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG, c+s ingenieure ag, Boess Engineering AG, L2A Architekten AG, SNZ Ingenieure und Planer AG, Schmidt + Partner Bauingenieure AG und civil.ing GmbH und SNZ Ingenieure und Planer AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB).
4.6 Sonstige Angaben- 1) Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
2) Die Vergabe von TP1 hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilli-gungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
Die Vergabe von TP2 steht unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Kreditgenehmigung durch den Souverän der Stadt Olten (geplante Volksabstimmung im März 2024). Die Arbeiten werden phasen-weise ausgelöst.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- simap
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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