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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1356967
17.08.2023|Projekt-ID 263234|Meldungsnummer 1356967|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,  zu Hdn. von Bastian Leonhard, Genfergasse 11,  3001  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  bastian.leonhard@bls.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sachversicherung BLS
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Sachversicherung ganze BLS AG
Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2026

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66510000 - Versicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Duforstrasse 40,  9001  St. Gallen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 11'048'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ein Wechsel der Anbieterin ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich bzw. würde zum aktuellen Zeitpunkt substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.08.2023

4.4 Sonstige Angaben

Eine Ausschreibung für eine Folgebeschaffung ist geplant und in Arbeit. Eine frühzeitige Vorankündigung wird via. Simap erfolgen.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.