Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 18.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie BFE, Pulverstrasse 13,
3063
Ittigen,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
(23201) 805 Mandat zur Unterstützung des Förderprogramms «SWEET» des BFE, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 01.09.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.09.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.10.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[8] Forschung und Entwicklung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23201) 805 Mandat zur Unterstützung des Förderprogramms «SWEET» des Bundesamtes für Energie BFE
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23201) 805
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, | | 73100000 - Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung, | | 73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung, | | 73210000 - Beratung im Bereich Forschung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das SWEET-Programm des BFE fokussiert auf lösungsorientierte Forschung in relevanten Themengebieten und auf die Umsetzung von Resultaten in die Praxis. Das Programm fördert inter- und transdisziplinäre Forschungs- und Innovationsprojekte, die im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt werden, für die Research Challenges definiert werden. Entsprechende Projektgesuche können von Konsortien eingereicht werden, die sich aus Hochschulen, Universitäten und Partnern aus dem privaten Sektor und der öffentlichen Hand zusammensetzen. Die Umsetzung der Projekte wird vom BFE und von Expertengruppen begleitet. Ein Mandat zur Unterstützung der Leitung des SWEET-Programms muss im Rahmen dieser Ausschreibung vergeben werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.11.2023, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Der Leistungsbeschrieb zu den optionalen Zusatzstunden entspricht demjenigen des Grundauftrags. Die optionalen Zusatzstunden und Verlängerungen sind dafür gedacht, um bei Bedarf zusätzliche Leistungen abrufen zu können.
- Option auf Zusatzstunden innerhalb eines laufenden Vertrages: innerhalb des Grundmandats: 01.11.2023 - 31.12.2024, und innerhalb einer jährlichen Verlängerungen: 2025 - 2028; - Option einer jährlichen Verlängerung: Verlängerung 1: 01.01.2025 - 31.12.2025, Verlängerung 2: 01.01.2026 - 31.12.2026, Verlängerung 3: 01.01.2027 - 31.12.2027, Verlängerung 4: 01.01.2028 - 31.12.2028.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 01 Umfassende Kompetenzen im Projektmanagement
Gewichtung 80 Punkte
ZK 02 Umfassende Kenntnisse des zu bearbeitenden Forschungsgebiets
Gewichtung 120 Punkte ZK 03 Forschungserfahrung und umfassende Kenntnisse der Schweizerischen Forschungslandschaft
Gewichtung 160 Punkte ZK 04 Fähigkeiten und Erfahrungen in der Kommunikation
Gewichtung 40 Punkte ZK 05 Präsentation
Gewichtung 360 Punkte ZK 06 Preis
Gewichtung 240 Punkte Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 3 und 4 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn: 01.11.2023, Ende: 31.12.2024
Jährliche Verlängerungsoptionen: Beginn: 01.01.2025, Ende: 31.12.2028 (Verlängerung 1: 01.01.2025 - 31.12.2025; Verlängerung 2: 01.01.2026 - 31.12.2026; Verlängerung 3: 01.01.2027 - 31.12.2027; Verlängerung 4: 01.01.2028 - 31.12.2028)
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Jahresabrechnung (inkl. Stundenübersicht) nötig, vierteljährliche Rechnungsstellung möglich.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Offerte umfasst eine Kostenzusammenstellung beinhaltend den geschätzten Stundenaufwand, Spesen und Eigenleistungen/Zusatzleistungen gemäss des dazu bestimmten Formulars in Anhang 3 des Pflichtenheftes. Angebote ohne ein solches, vollständiges Formular werden nicht zugelassen.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen und ausschliesslich zum Einbeziehen ergänzender Fachkompetenzen, beispielsweise für Begleitgruppen und Expertisen, nur mit der Einzelfallgenehmigung durch die BFE Programmleitung. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihn zugewiesen Rollen auf.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung Die Schlüsselperson verfügt über genügend Erfahrung in der Leitung von Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein schriftlicher Nachweis mit mindestens folgenden Angaben einzureichen: - Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern; - Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags; - Umfang des durchgeführten Auftrages; - Umschreibung der erbrachten Leistungen; Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Qualifikation der Schlüsselperson Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson mit einem Masterabschluss (oder einem gleichwertigen Abschluss) oder einem Doktorat in Naturwissenschaften, Ingenieurwesen oder Geistes- und Sozialwissenschaften einzusetzen. Nachweis Kopie der relevanten Zeugnisse und beruflicher Lebenslauf.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselperson Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die in deutscher, französischer und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in englischer Sprache erstellen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselperson.
EK06 Unabhängigkeit Der Anbieter ist organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig von im Rahmen der Forschungsprogramme des BFE (inkl. SWEET) begünstigten Forschungsinstitutionen. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK07 Verzicht auf BFE-Projekte Der Anbieter verzichtet während der Ausführung des Mandats auf die Beteiligung an vom BFE mitfinanzierten Forschungs- und Beratungsprojekten, soweit diese die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Objektivität beeinträchtigen oder das Mandat einen Wettbewerbsvorteil bringen könnte. Im Zweifelsfall wird dies dem BFE gemeldet und vom BFE beurteilt. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Nachweis Schriftliche Bestätigung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.08.2023 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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