Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Energiecontracting
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,
zu Hdn. von
Stephan Roost, Untere Schöntalstr. 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
E-Mail:
stephan.roost@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rohrleitungsinstallationen QWV Neuwiesen Süd
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Rohrleitungsinstallationsarbeiten für den Anschluss der Liegenschaft Konradstrasse 12 an das Fernwärmenetz QWV Neuwiesen Süd, Winterthur
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44115100 - Rohrleitungen, | | 09323000 - Fernwärme |
Baukostenplannummer (BKP): | 154 - Leitungen für HLK-Anlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hälg & Co. AG, Zweigniederlassung Winterthur, Hofackerstrasse 15,
8409
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 834'217.97 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Zuschlag geht an den Anbieter mit dem wirtschaftlich vorteilhafteste Angebotes unter Berücksichtigung aller Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.05.2023
Meldungsnummer
1337109
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 17.07.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
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