Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Fabian Amstutz, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 563 27 19,
E-Mail:
fabian.amstutz@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Innenreinigung Schienenfahrzeuge
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftrag umfasst die Leistungen für die Reinigung, Desinfektion und das Ent- und Versorgen von Personenschienenfahrzeugen. Die Leistungen werden an Bahnhöfen, in Werkstätten und im Gleisfeld erbracht.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90917000 - Reinigung von Transportmitteln, | | 90910000 - Reinigungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Stampfli AG, Gewerbestrasse 12,
4553
Subingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 11'400'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Firma Stampfli AG hat bei der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt. Das Angebot überzeugte mit einer guten Erfüllung der qualitativen Kriterien und dem wirtschaftlich bestem Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.03.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1327611
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.08.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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