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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1357367
17.08.2023|Projekt-ID 258037|Meldungsnummer 1357367|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren, Sektion Kunstbauten,  zu Hdn. von Thomas Heiderich, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 259 55 78,  E-Mail:  thomas.heiderich@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Unterwasserinspektion Kunstbauten 2023 - 2027
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Organisation, Durchführung und Dokumentation von Unterwasserinspektionen an Kunstbauten im gesamten Züricher Kantonsgebiet inkl. Vermessung Flussgrund im Bereich der zu inspizierenden Objekte.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Staubli, Kurath & Partner AG, Bachmattstrasse 53,  8048  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 269'225.20 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien und vorteilhaftestes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.06.2023
Meldungsnummer 1338723

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.08.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.