Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Rapperswil-Jona
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadtverwaltung Rapperswil-Jona Informatikdienst,
zu Hdn. von
Ausschreibung "iPad Tablets, Schule", St. Gallerstrasse 40,
8645
Jona,
Schweiz,
Telefon:
+41 55 225 71 22,
E-Mail:
submission@rj.sg.ch,
URL
www.rapperswil-jona.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- iPad Tablets, Schule, 2023
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Mengengerüst der bestehenden Tablets für die Kindergarten sowie für die 1. bis 4. Klasse wird angepasst. Dabei erhalten die Lehrpersonen zur Steuerung der Classroom-Applikation ein per-sönliches iPad und die Schüler/innen ein unpersönliches iPad mit persönlichem Benutzer Profil.
Bei der Ausschreibung handelt es sich um einen reinen Lieferauftrag, sprich «Boxmoving von 580 iPads
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30213200 - Tablettcomputer |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Data Quest AG, Seidenstrasse 4,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 322'668.00
bis 364'000.00
mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.05.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Meldungsnummer
1338787
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.08.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 5 Abs. 2 EGöB (sGS 841.1) in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 IVöB (sGS 841.32) innert zwanzig Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungs-gericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9000 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Die vorliegende Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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