Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis III,
zu Hdn. von
Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis III, Kontrollstrasse 20,
2501
Biel,
Schweiz,
Telefon:
031 635 96 00,
E-Mail:
info.tbaoik3@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Münchenbuchsee, Strassenprojekt Strahmmatte
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Baumeisterarbeiten Tiefbau
Belagsaufbruch / Fräsen: 5'000 m2 Randabschlüsse: 1'500 m Schlammsammler / Einlaufschächte 26 St Entwässerungsleitungen: 200 m Elektroschächte / Kandelaberfundamente: 5 St Asphaltbeläge: 1’600 to
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Imperiali Immobilien AG, Rütifeldstrasse 4,
3294
Büren an der Aare,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'200'755.25 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.6 von maximal 5.0 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und gleichzeitig stellt es das tiefste Preisangebot dar. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.03.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1325767
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.08.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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