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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1357653
18.08.2023|Projekt-ID 263441|Meldungsnummer 1357653|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerischen Nationalbibliothek NB
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Einkauf IT, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 50 03,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

F23215 - Weiterbetrieb des Tonstudios der Schweizerischen Nationalphonothek

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  50324100 - Systemwartung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: NOA GmbH, Johannagasse 42,  1050  Wien,  Österreich
Preis (Gesamtpreis):  CHF 266'187.09 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die Firma NOA GmbH, da die Rechte an der bestehenden Lösung bei ihr liegen und die Leistungen auch aufgrund der technischen Besonderheit der bestehenden Lösung nur durch sie erbracht werden können. Eine Ablösung des bestehenden Tonstudios stellt aus Lifecycle-Betrachtung und in Anbetracht der hohen Mehrkosten für eine Neubeschaffung zum jetzigen Zeitpunkt keine angemessene Alternative dar.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.08.2023

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 09.09.2023 - 31.12.2029: CHF 135’542.19
- Optionen 09.09.2023 - 31.12.2029: CHF 130’644.90
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt. bis 31.12.2023, 8.1% ab 01.01.2024.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.