Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerischen Nationalbibliothek NB
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
zu Hdn. von
Einkauf IT, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 465 50 03,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- F23215 - Weiterbetrieb des Tonstudios der Schweizerischen Nationalphonothek
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50324100 - Systemwartung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: NOA GmbH, Johannagasse 42,
1050
Wien,
Österreich
Preis (Gesamtpreis):
CHF 266'187.09 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
Den Zuschlag erhält die Firma NOA GmbH, da die Rechte an der bestehenden Lösung bei ihr liegen und die Leistungen auch aufgrund der technischen Besonderheit der bestehenden Lösung nur durch sie erbracht werden können. Eine Ablösung des bestehenden Tonstudios stellt aus Lifecycle-Betrachtung und in Anbetracht der hohen Mehrkosten für eine Neubeschaffung zum jetzigen Zeitpunkt keine angemessene Alternative dar.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.08.2023
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 09.09.2023 - 31.12.2029: CHF 135’542.19 - Optionen 09.09.2023 - 31.12.2029: CHF 130’644.90 Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt. bis 31.12.2023, 8.1% ab 01.01.2024.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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