Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen,
zu Hdn. von
Christoph Haag, Steinachstrasse 42,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
0041 (0)71 243 95 28,
E-Mail:
christoph.haag@stadt.sg.ch,
URL
www.vbsg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Retrofit Billettautomaten - Betriebsapplikation und Backend
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Für einen Retrofit bestehender Billettautomaten wird eine neue Betriebsapplikation sowie ein Backendsystem für die Verwaltung und den Betrieb der Billettautomaten der Verkehrsbetriebe St.Gallen ausgeschrieben.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30144200 - Kartenautomaten, | | 30123100 - Fahrscheinentwerter, | | 30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), | | 30200000 - Computeranlagen und Zubehör, | | 72310000 - Datenverarbeitung, | | 48481000 - Vertriebs- und Marketingsoftwarepaket, | | 72200000 - Softwareprogrammierung und -beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Supercomputing Systems AG, Technoparkstrasse 1,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 889'253.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.06.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1342187
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.08.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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