Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 21.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Eichenweg 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- (23029) 609 Mainframe Dienstleistungen
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein (1) fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Zuschlagsempfänger gesucht, welcher mit seinen Mitarbeitenden den laufenden Betrieb der IBM-Mainframe-Plattform ab dem Jahr 2024 unterstützt und absichert. Weil das erforderliche Know-how in diesem Bereich zunehmend nicht mehr im BIT vorhanden ist, übernimmt der Zuschlagsempfänger laufend Aufträge und Funktion von ausscheidenden Mitarbeitenden. Später soll er den Betrieb ganz übernehmen sowie Optimierungen, bspw. in der Automation des Betriebs, vornehmen.
Gegenstand der Ausschreibung sind auftragsrechtliche Dienstleistungen im Betriebsumfeld der Mainframe-Plattform des BIT. Die Ausschreibung ist in eine Basisleistung und eine Option Betrieb unterteilt.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23029) 609
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
21.07.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1352461
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 30.08.2023 23:59 Neu: 02.10.2023 23:59
Datum der OffertöffnungBisher: 05.09.2023 Neu: 09.10.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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