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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1357999
19.08.2023|Projekt-ID 263504|Meldungsnummer 1357999|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  19.08.2023
Publikationsdatum Simap: 19.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  061 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

UMIS Umbau und Instandsetzung Spiegelhof, BKP 281.8 Seismische Entkopplung Doppelboden
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Auftrag umfasst die Werkplanung, Lieferung und Montage von Isolationstischen zur seismischen Entkopplung von
Racks in einem Serverraum. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 91 m2 in vier Reihen benötigt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45431000 - Boden- und Fliesenarbeiten,
45432100 - Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lenzlinger Söhne AG Doppelböden, Seestrasse 64,  8610  Uster,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 547'894.30 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe nach Abbruch des offenen Verfahrens aufgrund fehlender gültiger Angebote.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.08.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.