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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1358127
24.08.2023|Projekt-ID 251591|Meldungsnummer 1358127|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Hochauflösendes Massenspektrometer (HRMS) für Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung eines Hochauflösendes Massenspektrometers (HRMS)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser),
38300000 - Messinstrumente,
38500000 - Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Thermo Fisher Scientific (Schweiz) AG, Neuhofstrasse 11,  4153  Reinach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 334'986.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 06.02.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1313431

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.08.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

"Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".