Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hochauflösendes Massenspektrometer (HRMS) für Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel-Landschaft
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung eines Hochauflösendes Massenspektrometers (HRMS)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser), | | 38300000 - Messinstrumente, | | 38500000 - Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Thermo Fisher Scientific (Schweiz) AG, Neuhofstrasse 11,
4153
Reinach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 334'986.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.02.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1313431
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- "Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".
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