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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1358189
25.08.2023|Projekt-ID 263590|Meldungsnummer 1358189|Vorankündigung

Vorankündigung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AR  25.08.2023
Publikationsdatum Simap: 25.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Teufen, vertreten durch das Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Teufen, vertreten durch das Hochbauamt,  zu Hdn. von Martin Zoller, Dorf 7,  9053  Teufen,  Schweiz,  E-Mail:  martin.zoller@teufen.ar.ch

1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum :   15.09.2023  Uhrzeit: 12:00

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Auftragsart

Bauauftrag

1.6 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 25 Sanitäranlagen

2.2 Aktenzeichen / Projektnummer

L.0269.22.01

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags

gemäss Ausschreibungsunterlagen

2.5 Ort der Ausführung

9053 Teufen AR

2.6 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Bemerkungen: ab Ende Oktober 2023 bis ca. Januar 2025

3. Bedingungen

3.5 Bietergemeinschaft

Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch

3.11 Durchführung eines Dialogs

Nein

4.6 Sonstige Angaben

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde erhoben werden beim Einzelrichter des Obergerichtes von Appenzell Ausserrhoden, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (Art. 4, Abs. 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Die Ausschreibung ist beizulegen.