Abbruch- Publikationsdatum Simap: 24.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie BFE, Pulverstrasse 13,
3063
Ittigen,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (23044) 805 Mandat zur Unterstützung der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung des Bundesamts für Energie BFE
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Energieforschungsprogramme des BFE decken das gesamte Spektrum der Energieforschung ab. Dabei zeichnet das Forschungsprogramm «Energie‒Wirtschaft‒Gesellschaft (EWG)» für die Forschung im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften (SGW) verantwortlich. Es werden zudem in den technischen Forschungsprogrammen Projekte im Bereich der SGW gefördert, wenn diese der Technologie eigen oder für sie von besonderer Bedeutung sind. Auch im BFE Förderprogramm «SWiss Energy research for the Energy Transition» (SWEET) wird SGW Forschung unterstützt. Die gesamte Forschung in diesem Bereich wird zusammengefasst unter dem Dach des Forschungsprogramms EWG. Die Ausschreibung dient der Vergabe eines Mandats zur Unterstützung der Programmleitung EWG insbesondere in den Bereichen der Betreuung der SGW Forschung im Rahmen der technischen Energieforschungsprogramme und SWEET.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23044) 805
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, | | 73100000 - Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung, | | 73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung, | | 73210000 - Beratung im Bereich Forschung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
05.04.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1327945
3. Begründung- Abbruch gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. b BöB (kein Angebot erfüllt die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen).
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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