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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1358535
28.08.2023|Projekt-ID 263661|Meldungsnummer 1358535|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.08.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen,  zu Hdn. von Fabian Krienbühl, Hilfikerstrasse 1,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.dienstleistungen@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Querschlagsdoppelbodenreinigung im Gotthard-Basistunnel
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die zu beauftragende Firma reinigt bereits im Auftrag der SBB die Oberflächen in den Querschlägen (QS) im GBT. Dieser Auftrag wurde öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Damit die Umsetzung mehrerer, teilweise zeitkritischen Projekte ermöglicht werden können, muss der Doppelboden in den Querschlägen des GBT zusätzlich gereinigt werden.
Es handelt sich um eine Auftragserweiterung.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90910000 - Reinigungsdienste

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Brügger HTB GmbH, Schwandistrasse 10,  3714  Frutigen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'789'426.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur eine Anbieterin in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.08.2023

4.4 Sonstige Angaben

Ohne Angaben

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.