Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.08.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Konzerneinkauf Dienstleistungen,
zu Hdn. von
Roger Rindlisbacher, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.dienstleistungen@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Druckpartner Sicherheitsdruck
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
1. Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Zahlungsversprechen und Ratenpläne im Zusammenhang mit Reisen ohne gültigen (RogF) oder mit teilgültigem (RemitF) Fahrausweis
2. Rechnungen und Mahnungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Leistungen/Verkäufen: Bahnprodukte, Bahnbetrieb, Bauprojekten, Instandhaltung, Ausbildungen, Schadensfälle, Vermietungen, Telekommunikation, Informatik und Energie 3. Betreibungsandrohungen 4. Lohnausweise
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 22000000 - Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, | | 22900000 - Verschiedene Druckerzeugnisse |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Mikro + Repro AG, Täfernstrasse 28,
5405
Baden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'000'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ein Wechsel des Anbieters wäre mit weitgehenden und komplexen Systemanpassungen verbunden, was wiederum mit sehr hohen Transaktionskosten einhergehen würde. Der Anbieterwechsel würde demzufolge erhebliche Schwierigkeiten und Mehrkosten verursachen.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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