Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS Netz AG,
zu Hdn. von
Katja Rossi, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 327 27 27,
E-Mail:
katja.rossi@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Optimierung Zugsicherung ETCS L1LS
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Jahr 2017 wurde bei der BLS Infrastruktur das Zugsicherungssystem ETCS L1LS eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine kommerziellen Fahrten mit Fahrzeugen, welche den Gerätestand BL3 hatten. Deshalb konnten nur wenige Tests mit der BL3 durchgeführt werden. Ein flächendeckender Test unter realen Betriebsbedingungen war nicht möglich.
Zwischenzeitlich verkehren nun vermehrt BL3 Fahrzeuge in kommerziellem Einsatz und es zeigen sich betriebliche Einschränkungen. Diese betrieblichen Einschränkungen wirken sich auf den Fahrplan und die Fahrplanstabilität aus. Das Optimierungsprogramm steht unter der Leitung der SBB (Systemführerschaft ETCS) und soll im Auftrag des BAVs auf dem gesamten Schweizer Eisenbahnnetz umgesetzt werden. Die BLS Infrastruktur nimmt an diesem Optimierungsprogramm teil.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72212140 - Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: GTS Schweiz AG,
8055
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'589'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Bei der Zugsicherung ETCS L1LS handelt es sich um sicherheitsrelevante Anlageteile und Software, welche einen entsprechenden Nachweis besitzen. Es gibt nur zwei Anbieter (Siemens Mobility AG und GTS Schweiz AG), welche die nationalen Anforderungen an das Zugsicherungssystem erfüllen. Eingriffe und Anpassungen an diesen Anlagen können nur durch den Hersteller vorgenommen werden. Es ist technisch nicht möglich, dass ein Hersteller die anstehenden Optimierungsmassnahmen auf dem System des anderen Herstellers umsetzen kann.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.09.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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