Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1359571
19.10.2023|Projekt-ID 263982|Meldungsnummer 1359571|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG, Tiefenaustrasse 2,  3048  Worblaufen,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 925 54 86,  E-Mail:  joelle.liesch@rbs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausbau Bahnhof Lohn Niederspannungsleistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: eprotraffic GmbH, Bahnhofstrasse 4,  3073  Gümligen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 502 73 19,  E-Mail:  alexander.vonruette@epro.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 216'558.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.10.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei im Kt. BE: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.