Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) Vice-présidence académique VPA AVP-CP-ECO,
zu Hdn. von
Jérôme Butty, BI A2 447 (Bâtiment BI) Station 7,
1015
Lausanne,
Schweiz,
E-Mail:
jerome.butty@epfl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Eine Reihe von automatisierten Analysegeräten, um im Labor synthetisierte Moleküle automatisch und mit hoher Frequenz zu analysieren
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die EPFL beabsichtigt , eine Reihe von automatisierten Analysegeräten zu erwerben, um im Labor synthetisierte Moleküle automatisch und mit hoher Frequenz zu analysieren.
Dieses Set soll in ein bereits bestehendes Set von Chromatographen und Massenspektrometern integriert und mit einem Labor-Orchestrator und einer Datenbank verbunden werden, die am Swiss CAT+ entwickelt wurden. Der Erwerb dieser Baugruppe soll mit der vollständigen Entwicklung aller notwendigen APIs und Automatisierungswerkzeuge durch das Unternehmen verbunden werden
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Agilent Technologies (Schweiz) AG, Lautengartenstrasse 6,
4052
BASEL,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 51 Abs. 4 Lit. b BöB und lVöB 2019
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Prototypen entwickelt mit einem Partner (Art. 21, Abs. 2, Lit. f BöB)
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 31.08.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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