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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1359721
22.09.2023|Projekt-ID 253855|Meldungsnummer 1359721|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Landwirtschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Landwirtschaft,  zu Hdn. von Beschaffung, Schwarzenburgstrasse 165,  3003  Bern,  Deutschland,  Telefon:  +41584653528,  E-Mail:  vertragsmanagement@blw.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betriebskontrollen Pflanzenpass und vermehrungsmaterialanerkennung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Pflanzenpass-Betriebskontrollen
Los-Nr: 1
Kurze Beschreibung: Pflanzenpass-Betriebskontrollen bezgl. sämtlicher pflanzenpasspflichtiger Ware (ausser Kartoffeln, vgl. Los Nr. 2)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77000000 - Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Los 1
Name: SKSH AG - Schweizerisches Kompetenzzentrum für Sicherheit mit Holz, Schwarzenburgstrasse 165,  9532  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41584653528,  E-Mail:  vertragsmanagement@blw.admin.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 11'015'550.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter hat alle Musskriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.03.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1322073

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.08.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.