Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 20.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PTI Schweiz
Beschaffungsstelle/Organisator: PTI Schweiz,
zu Hdn. von
c/o Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS, Speichergasse 6,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 649 05 00,
E-Mail:
info@pti-mail.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- PTI Schweiz, c/o Kantonspolizei Zürich, Güterstrasse 33,
8010
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 649 05 00,
E-Mail:
info@pti-mail.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.10.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im Frageforum unter www.simap.ch bis zu vorgenanntem Datum stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 17.11.2023, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote müssen zur Wahrung der Frist zum genannten Zeitpunkt am genannten Ort in Papierform (inkl. elektronischer Version) abgegeben (kein Fax, keine E-Mail), der Post oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland übergeben worden sein. Die Angebote sind verschlossen mit dem Vermerk: «Neue Verhandlungstechnik» Vertraulich / Angebot / Nicht öffnen» abzugeben bzw. zu versenden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.11.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. PTI Schweiz wird im Nachgang der Öffnung den Anbietern eine entsprechende Eingangsbestätigung zustellen.
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Eine Kombination
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung ETSVR-Systeme
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- PTI Schweiz möchte einen Rahmenvertrag mit einer geeigneten Service-Anbieterin für ETSVR-Dienstleistungen abschliessen, über den verschiedene ETSVR-Anlagen für bestimmte Zeiträume zur Verfügung gestellt und mit Dienstleistungen unterstützt werden.
Über den Rahmenvertrag sollen die PTI-Partner ETSVR Systeme und Dienstleistungen von der Zuschlagsempfängerin beziehen können.
2.7 Ort der Lieferung- gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 26 ff. IVöB 2019 erfüllen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine Kaution für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Ja
- Beschreibung der Durchführung eines Dialogs: gemäss Ausschreibungsunterlagen
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss den Ausschreibungsunterlagen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (Art. 12 IVöB 2019). Das kantonale Amt für Wirtschaft erteilt Auskunft über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Der Anbieter verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Art. 26 ff. i.V.m. 44 IVöB 2019 vollumfänglich zu erfüllen.
Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und Verfügungen nur auf simap.ch zu publizieren (Art. 51 Abs. 1 IVöB 2019 i.V.m. Art. 15 Abs. 7 VRPG) oder brieflich mitzuteilen.
4.6 Sonstige Angaben- Gemäss Art. 39 IVöB 2019 sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts grundsätzlich unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die Ausgabenbewilligung erteilt. Alle Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt. Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, siehe insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich mittels Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
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