Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einkauf SZU
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur / Einkauf, Supply Chain und Produktion Einkauf SZU (Sicherungsanlagen, Zugbeeinflussung und Überwachung,
zu Hdn. von
- -, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern,
Schweiz,
Telefon:
051 285 23 22,
E-Mail:
x004736@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Stellwerkersatz Palézieux und Landquart
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die elektronischen Stellwerke werden als Stellwerkersatz der Anlagen Palézieux und Landquart beschafft, um die Substanz zu erhalten und Ausbauschritte dieser Anlagen zu ermöglichen. Diese sollten bis 2027 in Betrieb genommen werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34632000 - Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Mobility AG, Hammerweg 1,
8304
Wallisellen,
Schweiz,
Telefon:
058 558 01 11,
E-Mail:
mobility.ch@siemens.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'600'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Seit 2004 beschafft die SBB elektronische Stellwerke im Rahmen von langfristigen Partnerschaftsverträgen mit den Firmen Siemens Mobility AG und GTS Schweiz AG. Da das ursprünglich ausgeschriebene Beschaffungsvolumen noch nicht vollständig bestellt werden konnte, regelten die Parteien in einer letzten Beschaffungsphase einzelne Objekte, bevor die neuen Verträge gemäss der laufenden Ausschreibung in Kraft treten.
Es ist aus technischer Sicht nicht möglich mit den gegebenen Projektterminen einen anderen Lieferanten für diese Leistung einzusetzen, da die Entwicklung, Zulassung und Erprobung eines anderen Produkts länger dauert als dies der Projektvorlauf zulässt. Deshalb ist die Umsetzung nur mit einem der bestehenden Lieferanten aus den bisherigen Partnerschaftsverträgen möglich.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.09.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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