Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Post CH AG / Logistik Services
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG Beschaffung,
zu Hdn. von
CC-WTO - Projekt «Ersatzgeräte PostJet Drucker CFC", Wankdorfallee 4,
3030
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41583414915,
E-Mail:
da@post.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzgeräte PostJet Drucker CFC
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 51611100 - Hardwareinstallation |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: NEC Corporation, Nakahara-ku, Kawasaki, kanagawa,
1753
Shimonumabe,
Japan,
Telefon:
+81 44 455 8711,
E-Mail:
(There’s no company e-mail address)
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'000'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Ersatz inkl. allfälliger schweizweiter Ersatz
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB
Die PostJet Drucker wurden im Rahmen des Projekts SAB Briefpost beschafft und sind ein fester Bestandteil der CFC-Anlagen, die wiederum ein wichtiges Element bei der Bewältigung des postalischen Grundversorgungsauftrags sind. Die PostJet Drucker Modell 1040 der CFC-Anlagen werden für die Entwertung von Sendungen verwendet. Diese Drucker müssen ersetzt werden. Die Entwertung von Sendungen muss im Verbund mit der Sortieranlage fehlerfrei funktionieren. Dies ist nur gewährleistet, wenn der Hersteller der Anlage mit fundierten Kenntnissen zusammen mit seinem Partner PostJet die notwendigen Anpassungen vornimmt. Bei einer Vergabe an einen anderen Anbieter müsste insbesondere der Quellcode auf Seiten Hersteller so angepasst werden, dass auch Geräte von fremden Anbietern in den Anlagen eingebunden werden können. Diesbezüglich könnten die bestehenden Schnittstellen nicht mehr verwendet werden. Zudem käme es zu einem Systembruch, da Geräte von alternativen Anbietern nicht mehr unter der Betreuung des Anlagenanbieters NEC stehen, was mit entsprechenden betrieblichen Risiken und schwierigen Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten verbunden wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.09.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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