Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadtpolizei Zürich
Verkehrskontrollabteilung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadtpolizei Zürich Verkehrskontrollabteilung Fachbereich AVK,
zu Hdn. von
Michael Bamert, Amtshaus 2 Bahnhofquai 5,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 411 76 60,
E-Mail:
michael.bamert@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Transport semistationäre AVK Anlagen und Batterieunterhalt 2024-2027
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Transport von semistationäre AVK Anlagen und Batterieunterhalt auf dem Gebiet der Stadt Zürich.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50410000 - Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Tibau AG, Althardstr. 10,
8105
Regensdorf,
Schweiz,
Telefon:
044 344 20 60,
E-Mail:
info@tibauag.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'621'500.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.05.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 1078966/KB der Vorsteherin des Sicherheitsdepartements.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|