Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
061 552 51 11,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (Ersatz-) Beschaffung Wischmaschinen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung von zwei Wischmaschinen (WIMA) 2-Achser
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34100000 - Kraftfahrzeuge, | | 34211300 - Karosserien für Lastwagen, | | 34144700 - Nutzfahrzeuge, | | 34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bucher Municipal AG, Murzlenstrasse 80,
8166
Niederweningen,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 857 26 49,
E-Mail:
rebecca.schuele@buchermunicipal.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'079'924.27 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Kaufpreis für 2 Maschinen inkl. MWST
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.06.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1343877
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.4 Sonstige Angaben- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können nicht berücksichtigte Anbietende innerhalb von 5 Tagen ab Publikation des Entscheids an gerechnet verlangen, dass Ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen Ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots liegen.
Das Begehren ist schriftlich zu richten an die
Zentrale Beschaffungsstelle Rheinstrasse 29 CH-4410 Liestal
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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