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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1362665
21.09.2023|Projekt-ID 259490|Meldungsnummer 1362665|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  061 552 51 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(Ersatz-) Beschaffung Wischmaschinen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beschaffung von zwei Wischmaschinen (WIMA) 2-Achser

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34100000 - Kraftfahrzeuge,
34211300 - Karosserien für Lastwagen,
34144700 - Nutzfahrzeuge,
34144000 - Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bucher Municipal AG, Murzlenstrasse 80,  8166  Niederweningen,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 857 26 49,  E-Mail:  rebecca.schuele@buchermunicipal.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'079'924.27 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Kaufpreis für 2 Maschinen inkl. MWST

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.06.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1343877

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.4 Sonstige Angaben

Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können nicht berücksichtigte Anbietende innerhalb von 5 Tagen ab Publikation des Entscheids an gerechnet verlangen, dass Ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen Ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots liegen.
Das Begehren ist schriftlich zu richten an die

Zentrale Beschaffungsstelle
Rheinstrasse 29
CH-4410 Liestal

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.