Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Sicherheitsdirektion Kanton Zürich / Kantonspolizei Zürich, Luzerner Polizei
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Zürich, Logistik – Projekte/Beschaffungen/Qualität,,
zu Hdn. von
Reto Meier, E-Mail: meio@kapo.zh.ch, Güterstrasse 33,
8010
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41586481050,
E-Mail:
meio@kapo.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wasserwerfer (WAWE) Ersatzbeschaffung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Auftrag beinhaltet die Lieferung von insgesamt drei Wasserwerfern und die dafür benötigte Schulung der Fahrzeugbesatzung und den technischen Koordinatoren sowie die spezielle Wartung der gelieferten Fahrzeuge (z.B. spezielle Reparaturen von Zusatzsystemen usw.).
Die Lieferungen erfolgen an die Kantonspolizei Zürich (zwei Wasserwerfer) und an die Luzerner Polizei (ein Wasserwerfer). Die Kantonspolizei Zürich und die Luzerner Polizei bilden eine Beschaffungsgemeinschaft, welche von der Kantonspolizei Zürich vertreten wird. Die Parteien der Beschaffungsgemeinschaft schliessen je einen separaten Vertrag mit der Leistungserbringerin.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 35221000 - Wasserwerfer, | | 34100000 - Kraftfahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Carrosserie Rusterholz AG, Untere Schwandenstrasse 71,
8805
Richterswil,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 787 69 12,
E-Mail:
brigitte.stehrenberger@carr-rusterholz.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 7'675'467.55 mit MWSt.8.1%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 04.04.2023
Meldungsnummer
1328045
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann, von der Publikation an gerechnet, innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen
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