Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 20.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BAKOM / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen,
zu Hdn. von
Projekt: Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- armasuisse
Ressourcen und Support,
zu Hdn. von
Projekt: Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584632323,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.04.2024
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 13.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:
a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 1.2) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 15.00 Uhr am unter Ziffer 1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: Mo - Fr 07.00 - 12.00 h / 13.00 - 15.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots, mit Angabe des betreffenden Projekts, an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 16.05.2024
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32000000 - Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, | | 50000000 - Reparatur- und Wartungsdienste, | | 38552000 - Elektronische Messgeräte, | | 32250000 - Mobilfunkgeräte |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Beschaffung einer Testeinrichtung für 5G Endgeräte
2.7 Ort der Lieferung- Bundesamt für Kommunikation
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.08.2024, Ende: 31.07.2029
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 30%
Qualität
Gewichtung 70%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: nicht zugelassen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: nicht zugelassen
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
E1 Betreibungs- und Handelsregisterauszug: Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums). E2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann: Anbieter mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils 100 oder mehr Arbeitnehmenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist. c) Nachweis der Teilnahmebedingungen: Der Anbieter bestätigt, dass er selber, sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Teilnahmebedingungen gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.2) einhalten. E3 Lieferantenselbstdeklaration: Vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenselbstdeklaration E4 Gesamtverantwortung : Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen. E5 Projektsprache: Die Anbieterin bestätigt, dass sie in der Lage ist, das Projekt über die gesamte Vertragsdauer in deutscher französischer oder englischer Sprache (Wort und Schrift) abzuwickeln. E6 Qualitätsmanagementsystem: Die Anbieterin verfügt über ein bereits vorhandenes, gültiges Qualitätsmanagementsystem gemäss ISO 9001 oder ein mindestens gleichwertiges Zertifikat oder Handbuch. E7 Lieferfrist: Die Lieferfrist ist innerhalb maximal 4 Monaten ab Bestellungsdatum zu garantieren. E8 Vertragsentwurf: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0. E9 Akzeptanz der AGB des Bundes: Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für die Beschaffung von Güter des Bundes abrufbar unter: http://www.ar.admin.ch
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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