Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW,
zu Hdn. von
Koordination Beschaffung FHNW, Bahnhofstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
056 202 77 00,
E-Mail:
koordination.beschaffung@fhnw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS_2023_21 SEM Mikroskop
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung eines SEM Mikroskop für die Hochschule für Life Sciences FHNW, Institut Chemie und Bioanalytik. Die Lösung wird als open Access Gerät von 4 Instituten sowohl in der Forschung als auch in der Ausbildung eingesetzt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38434500 - Biochemische Analysegeräte |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: JEOL (Germany) GmbH, Gute Änger 30,
85356
Freising,
Deutschland,
Telefon:
+49 8161 9845-308,
E-Mail:
sales@jeol.de
Preis (Gesamtpreis):
CHF 460'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erwies sich nach sorgfältiger Evaluation der in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien als das wirtschaftlich günstigste im Sinne von § 18 Abs. 1 SubmD (Submissionsdekret des Kantons Aargau). Der Vorteil des berücksichtigten Angebots lag massgeblich beim Kriterium Preisangebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.07.2023
Meldungsnummer
1349427
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons
Aargau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Personen oder ihrer Vertretungen zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Der Fristenstillstand gemäss Zivilprozessordung gilt nicht.
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