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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1363557
15.09.2023|Projekt-ID 262184|Meldungsnummer 1363557|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Niederbipp
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Niederbipp,  zu Hdn. von Nadja Lackner, Dorfstrasse 19,  4704  Niederbipp,  Schweiz,  Telefon:  0326336040,  E-Mail:  nadja.lackner@niederbipp.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 239 PVA
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Siehe Ausschreibungsunterlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214210 - Bau von Grundschulen
Baukostenplannummer (BKP): 239 - Uebriges
Normpositionen-Katalog (NPK): 368 - Photovoltaik- und thermische Solaranlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bernhard Polybau AG, Gaswerkstr. 63,  4900  Langenthal,  Schweiz,  Telefon:  062 919 02 70,  E-Mail:  cb.bpl@bernhard-group.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 487'693.30 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.85 von maximal 5.0 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte aller Angebote. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot den Zuschlag zu erteilen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1353415

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Städtli 26, 3380 Wangen an der Aare angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.