Abbruch- Publikationsdatum Simap: 15.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BKW Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Management AG, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41796173503,
E-Mail:
cederic.stoll@bkw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hausanschlusskasten 2023
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Hausanschlusskasten für das Verteilnetz der BKW
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31000000 - Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung, | | 31100000 - Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren, | | 31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, | | 31600000 - Elektrische Ausrüstung, | | 31700000 - Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf, | | 31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen, | | 31220000 - Stromkreiselemente, | | 31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen, | | 31680000 - Elektrische Bedarfsartikel und Zubehör, | | 31710000 - Elektronische Ausstattung, | | 31730000 - Elektrotechnische Ausstattung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
01.09.2023
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1360651
3. Begründung- Technische Störung.
Ausschreibung wird neu unter Projekt ID 265013 publiziert.
5 Rechtsmittelbelehrung- Vorliegende Publikation kann innert 20 (zwanzig) Tagen seit deren Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern (WEU), Münsterplatz 3a Postfach 3000 Bern 8, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der Beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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