Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW,
zu Hdn. von
Koordination Beschaffung FHNW, Bahnhofstrasse 6,
5210
Windisch,
Schweiz,
Telefon:
056 202 77 00,
E-Mail:
koordination.beschaffung@fhnw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- AS_2023_02 Offline-Schliessung Legic Advant
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Umbau der Offline-Schliessung an den Standorten der FHNW auf den Standard Legic Advant
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44520000 - Schlösser, Schlüssel und Scharniere, | | 45233292 - Installation von Sicherheitseinrichtungen, | | 31700000 - Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf |
Baukostenplannummer (BKP): | 275 - Schliessanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Securiton AG, Schlossstrasse 1,
4133
Pratteln,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 910 54 59,
E-Mail:
andreas.steinegger@securiton.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'473'357.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erwies sich nach sorgfältiger Evaluation der eingereichten Angebote als
das vorteilhafteste im Sinne von Art. 41 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; SAR 150.960) vom 15. November 2019 (Stand 1. Juli 2021). Das Angebot war das einzige, welches in der Ausschreibung eingegangen war.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.05.2023
Meldungsnummer
1339307
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der Beschwerde führenden Personen oder ihrer Vertretungen zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Der Fristenstillstand gemäss Zivilprozessordung gilt nicht.
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