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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1364233
25.09.2023|Projekt-ID 265262|Meldungsnummer 1364233|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 464 93 46,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betrieb eines nationalen Zentrums für Vektor-Entomologie (NZVE)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  73200000 - Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung,
71900000 - Labordienste,
71620000 - Analysen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Universität Zürich, Rämistrasse 71,  8006  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 634 11 11,  E-Mail:  dekanat@vetadm.uzh.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'200'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: siehe Ziffer 4.4

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB.
Den Zuschlag erhält die Universität Zürich, da sie die einzige Anbieterin ist, die die infrastrukturellen und wissenschaftlichen Anforderungen an ein Kompetenzzentrum für Vektor-Entomologie im Veterinärbereich bietet.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.09.2023

4.4 Sonstige Angaben

Dauer des Auftrages: 4 Jahre

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.