Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Landwirtschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Landwirtschaft,
zu Hdn. von
Beschaffung, Schwarzenburgstrasse 165,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41584653528,
E-Mail:
florence.ecklinfankhauser@blw.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Studie zur Erarbeitung eines Monitoring- und Analyseinstruments der ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation und Entwicklung in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Studie zur Erarbeitung eines Monitoring- und Analyseinstruments der ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation und Entwicklung in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 73000000 - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: EBP Schweiz AG, Mühlebachstrasse 11,
8032
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41443951966,
E-Mail:
bernadette.baumberger@ebp.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 216'255.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte hat qualitativ überzeugt
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.06.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1341833
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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