Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Bellinzona Abteilung Strasseninfrastruktur Ost,
zu Hdn. von
Settore Supporto, Via C. Pellandini 2a,
6500
Bellinzona,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 469 68 11,
Fax:
+41 58 469 68 90,
E-Mail:
acquistipubblici@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N13 RG Werkhof S. Bernardino, elektrische Anlagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Im Rahmen des Erneuerung- und Erweiterungsprojekts des Werkhof San Bernardino Sud ist die Installation elektrischer Anlagen für das neue Feuerwehrgebäude (Gebäude G), die Tankstelle (Gebäude R), einschliesslich der Produktion und Lagerung der Sole und die Abdeckung der Aussenparkplätze sowie für das neue Heizanlage (befindet sich im Bestandsgebäude B).
Die Elektroinstallation von Stark- und Schwachstrom wird durchgeführt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bouygues E&S InTec Schweiz AG, Via Cantonale 43,
6802
Rivera,
Schweiz,
Telefon:
+41 91 58 261 00 00,
E-Mail:
info.intec.ticino@bouygues-es.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 744'227.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Unternehmen erhält den Zuschlag, weil sein Angebot das vorteilhafteste ist. Besonders überzeugend sind das Organigramm und die Qualifikation der Schlüsselpersonen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.05.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1338559
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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