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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1364677
22.09.2023|Projekt-ID 265383|Meldungsnummer 1364677|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schwarzenburgstrasse 155,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 467 89 88,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

F23252 - Analysen von importierten tierischen Lebensmitteln - Grenzkontrollen an den Flughäfen Zürich und Genf

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71620000 - Analysen,
71900000 - Labordienste,
71610000 - Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Eurofins Scientific AG, Parkstrasse 10,  5012  Schönenwerd,  Schweiz,  Telefon:  +41 62 858 71 00,  E-Mail:  info.ch@ftdach.eurofins.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 254'979.75 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Da im Rahmen der WTO-Ausschreibung «(23109) 341 Analysen von importierten tierischen Lebensmitteln - Grenzkontrollen an den Flughäfen Zürich und Genf» im offenen Verfahren keine Angebote eingegangen sind, erhält die Unternehmung Eurofins Scientific AG gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. a BöB den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.09.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.