Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1364917
29.09.2023|Projekt-ID 256166|Meldungsnummer 1364917|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Engineering Region Mitte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Ausbau- und Erneuerungsobjekte, Engineering
Bahnzugang und technische Anlagen – Region Mitte,,  zu Hdn. von Joaquin Rosasco, Bahnhofstrasse 12,  CH-4600  Olten,  Schweiz,  Telefon:  079 452 63 88,  E-Mail:  joaquin.rosasco@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mumpf: Abdichtung Betontrog Mühlebachbrücke
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die SBB plant die Instandsetzung der Mühlebachbrücke in Mumpf. Das dreifeldrige Stampfbetonbogenbrücke befindet sich auf der SBB-Linie 700 (Stein – Säckingen - Mumpf) im Kilometer 60.840. Das Bauwerk führt die doppelspurige SBB-Linie über die Kantonstrasse K491, über den Fischingerbach und über einen Fussgänger- und Fahrradweg. Das Bauwerk wurde im Jahr 1926 fertiggestellt. Bis auf die Verstärkung der Flügelmauer (2009) wurde das Bauwerk nicht umfangreich instandgesetzt.
Die geltenden Vorgaben für Sicherheitsräume können auf dem Bauwerk nicht gewährleistet werden. Die Betonstruktur weist Sinterspuren und Frostschäden infolge von Mängeln an der Abdichtung und der Entwässerung auf. Die Sicherheitsräume sind mit Hilfe eines schlaff bewehrten Schottertrogs zu beheben. Schäden infolge Frost, Kalkaussinterung usw. sind durch die Instandsetzung der Betonoberflächen (lokal oder gesamthaft) zu beheben.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hydrojet AG, Güterstrasse 88,  4053  Basel,  Schweiz,  Telefon:  061 927 63 79,  E-Mail:  info@hydrojet.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 5'598'675.40 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte in den Zuschlagskriterien erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 21.04.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1331309

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.