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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1365177
22.09.2023|Projekt-ID 265487|Meldungsnummer 1365177|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Münsingen, Regionales Informatikzentrum RIZ
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Münsingen, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Thunstrasse 1,  3110  Münsingen,  Schweiz,  Telefon:  031 724 52 73,  E-Mail:  julian.schaller@muensingen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Hardware RIZ
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  4 Fujitsu-Serverhosts
1 NetApp-SAN

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware),
30211200 - Hardware für Zentralrechner

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Talus Informatik AG, Stückirain 10,  3266  Wiler bei Seedorf,  Schweiz,  Telefon:  032 391 90 90,  E-Mail:  servicedesk@talus.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 287'100.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Gemeinde Münsingen betreibt ein gemeindeeigenes Rechenzentrum (RIZ). Das RIZ stellt für die
Gemeinde Münsingen und elf weitere Gemeinden aus der Region und die Infrawerke Münsingen (IWM) eine zentrale ICT-Plattform mit ca. 30 Applikationen mittels Citrix XenApp zur Verfügung.

Die Anschlussgemeinden lizenzieren die Software bei den jeweiligen Herstellern. Bei den Hauptapplikationen, die im RIZ betrieben werden, handelt es sich um innosolv, Abacus und CMI, welche alle Anschlussgemeinden bei der Firma Talus Informatik AG, folgend Talus genannt, lizenziert haben.
Seit der Gründung des RIZ ist das Rechenzentrum im Hard- und Softwarebereich eng mit der Talus verbunden und pflegt seither eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Das RIZ beschafft die Hardware mit den zugehörigen Lizenzen bei der Talus.

Es handelt sich dabei jeweils um die Serverhosts und die Storage-Lösung. Um den ständigen Betrieb, die hohe Verfügbarkeit und Kompatibilität zu erhalten, ersetzt das RIZ die oben genannten Hardwarekomponenten im 5-Jahres-Zyklus (Lifecycle).

Durch die gemeindeübergreifende gemeinsame Nutzung der Server Hard- und Software werden Synergien geschaffen, durch die eine wirtschaftliche und professionelle Informatikinfrastruktur für alle angeschlossenen Gemeinden betrieben werden kann.

Aufgrund des einzig bei der Talus entsprechend vorhandenen Know-hows im Bereich der Installation und Konfiguration der zur Verfügung gestellten Applikationen für die Gemeindeverwaltungen ist es angezeigt, die Hardware bei dieser Unternehmung zu beschaffen. Da die dem RIZ angeschlossenen Gemeindeverwaltungen bei der Talus Lizenznehmer für die Applikationen innosolv, Abacus und CMI sind und diese durch die Talus installiert werden müssen, ist der Bezug der Hardwarekomponenten aus dem gleichen Haus für das RIZ unabdingbar. Das RIZ kann von den bereits vorhandenen
Erfahrungen und Zertifizierungen der Firma Talus im Bereich von Hard- und Software profitieren.
Im Jahr 2024 sind die bestehenden Komponenten durch neue Fujitsu-Serverhosts und ein NetApp-SAN zu ersetzen. Aufgrund der jahrelangen konstruktiven Zusammenarbeit und den folgend aufgeführten Gründen soll die Talus die genannten Komponenten liefern:
1. Das RIZ legt Wert darauf, einen fachlich qualifizierten Partner von Fujitsu, NetApp und Citrix an der Seite zu haben. So kann eine betriebssichere virtualisierte Serverplattform geschaffen werden. Bei Störfällen soll ein Ansprechpartner für die Hardware sowie die bereits genannten Kernapplikationen zur Verfügung stehen. Die eingespielten Teams der Talus und des RIZ funktionieren sehr effizient und müssen sich nicht mit Zuständigkeitsfragen auseinandersetzen. Im Talus eigenen Rechenzentrum RIO werden die gleichen Hard- und Softwarekomponenten wie im RIZ eingesetzt, wodurch auch in diesem Zusammenhang Synergien genutzt werden können.
2. Das RIZ wird wie bisher auf eine Storage-Lösung von NetApp setzen. Als zertifizierter Goldpartner von NetApp bietet die Talus hier das nötige Fachwissen. Ebenfalls bringt die Talus mindestens fünfjährige Erfahrung rund um Fujitsu und Citrix mit.
3. Die von der Talus zu liefernde Hardware ist auf ihre Kompatibilität mit Umsystemen und Software geprüft, da die Talus in ihrem Rechenzentrum dieselbe Hard- und Software betreibt.
4. Als Virtualisierungsplattform soll Citrix XEN durch VMWare ersetzt werden. Die Talus verfügt über fundierte Kenntnisse im Bereich beider Hypervisoren (WMWare und Citrix XEN) und kann somit die Migration auf die neuen Systeme unterbruchsfrei und effizient durchführen.
5. Da die Kernapplikationen, die alle RIZ-Gemeinden über die Talus lizenziert haben, auf der neuen Hardware betrieben werden, liegt es auf der Hand, dass diese mit der Firma Talus und dem RIZ-eigenen Personal in kurzer Zeit migriert werden können.
6. Die Einzigartigkeit der Kombination von Hardware und Software, v.a. der Fachapplikationen mit den spezifischen Konfigurationen ist gegeben. Die Umsetzung dieser Kombination auf neue Hardware ist am einfachsten durch den Integrator der Fachapplikationsprodukte, also die Talus, durchzuführen.
7. Die Talus kennt aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit die Infrastruktur des RIZ sehr gut. Dadurch lässt sich der Hardwareersatz wesentlich vereinfachen. Das RIZ kann bei den Installationsarbeiten der neuen Hardware bedarfsgerecht Eigenleistungen erbringen. Somit können die Arbeiten mit maximaler Wirtschaftlichkeit ausgeführt werden.
8. Durch die Verwendung identischer Softwareprodukte und die enge Partnerschaft zwischen den beiden Rechenzentren ist die Installation und Konfiguration der Systeme und Applikationen von zentraler Bedeutung. Nur so können die Vorgaben betreffend dem Datenaustausch und der Kommunikation mit der Webinfrastruktur der Firma Talus erfüllt werden.

Ein Wechsel des Anbieters zur Ersetzung bereits erbrachter Leistungen wäre nach dem Geschriebenen aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten bzw. substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Der Auftrag geht deshalb gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB; BSG 731.2-1) an die berücksichtigte Anbieterin. Zudem bestehen technische Besonderheiten, aufgrund deren nur die Talus für den Auftrag in Frage kommt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.09.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.