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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1365235
24.10.2023|Projekt-ID 265574|Meldungsnummer 1365235|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.10.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: RailAway AG, Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: RailAway AG, Schweizerische Bundesbahnen SBB,  zu Hdn. von Dominik Eggimann, Zentralstrasse 7,  6003  Luzern,  Schweiz,  Telefon:  000,  E-Mail:  dominik.eggimann@sbb.ch,  URL www.railaway.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Vertragsnachtrag Software für Marktplatzlösung
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Vertragsnachtrag bezieht sich auf den Grundauftrag, der im regulären freihändigen Verfahren vergeben wurde (Zuschlag Simap Projekt-ID 232458).
Die Software für die Marktplatzlösung zur Bündelung der Freizeitvermarktung wird weiterentwickelt, damit sie anschliessend den regulären Betrieb aufnehmen kann. Diese Entwicklung ermöglicht die Verknüpfung mit bestehenden Marktplätzen von konzessionierten Transportunternehmen (KTU), um gegenseitiges Synergiepotenzial zu nutzen.
Für den ordentlichen Betrieb wird ein separater Rahmenvertrag zu späterem Zeitpunkt ausgehandelt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48900000 - Diverse Softwarepakete und Computersysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ALTUROS DESTINATIONS AG, Churerstrasse 54,  8808  Pfäffikon SZ,  Schweiz,  Telefon:  +41 55 588 01 75,  E-Mail:  office@alturos.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'740'410.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Preis beinhaltet Frontend und Backend

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Bei der vorliegenden Vergabe handelt es sich um eine Erweiterungs- bzw. Ergänzungsbeschaffung, die gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB freihändig an die ursprüngliche Anbieterin vergeben wird, weil nur auf diese Weise die Entwicklung und den Betrieb der Marktplatzlösung für RailAway sichergestellt werden kann. Die Marktplatzlösung wurde durch die bisherige Anbieterin entwickelt und konnte sich als Branchenlösung für die Freizeitvermarktung und -Vertrieb etablieren. Bei einem Anbieterwechsel mit dem Ziel der Inbetriebnahme einer Branchenlösung müsste die Softwäre für den Marktplatz von Grund auf neu aufgebaut und in der Branche etabliert werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.09.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.