Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Sicherheit und Risikomanagement
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (23010) 609 ISMS Tool, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 13.10.2023
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.11.2023 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.11.2023, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (23010) 609 ISMS Tool
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (23010) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Ziel der Ausschreibung ist, einen Anbieter zu finden, der eine ISMS-Anwendung für die Bundesverwaltung bereitstellen kann. Gesucht wird ein Standardtool, das sich auf die Anforderungen der Bundesverwaltung anpassen lässt. Das Tool bzw. die ISMS-Anwendung muss langfristig wirtschaftlich den grösstmöglichen Nutzen für die Unterstützung der definierten Aufgaben und Abläufe sicherstellen.
Die ISMS-Anwendung muss das Management der Informationssicherheit nach ISO 27001 (folgend wird von der letzten Ausgabe: 2022-10 ausgegangen) unterstützen. Es dient der Optimierung eines Managementsystems, insbesondere im Bereich der Informationssicherheit und unterstützt eine prozessorientierte Vorgehensweise.
2.7 Ort der Lieferung- Bern / Schweiz d.h. an allen Standorten des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation BIT innerhalb der Schweizer Landesgrenzen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 120 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Einzelverträge können maximal drei Jahre über die Dauer des vorliegenden Rahmenvertrages hinaus vereinbart werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8: Grundauftrag 60 Monate ab Vertragsdatum und Optionen 120 Monate ab Vertragsdatum.
Option 01: Inbetriebsetzung inkl. Konfiguration von weiteren Mandanten sowie Schulung. Option 02: Migration der bestehenden Daten. Option 03: Lizenzen und Wartung für weitere Mandanten. Option 04: Verlängerung 3rd Level Support. Option 05: Weiterentwicklung.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1 Preis
Gewichtung 30%
ZK 2 Erfüllungsgrad der Kann-Anforderungen
Gewichtung 30% ZK 3 Anbieterpräsentation
Gewichtung 10% ZK 4 Bewertung des Testings
Gewichtung 30% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ziffern 7.3, 7.4, 7.5, und 7.6 des Pflichtenhefts sowie in den Anhängen 1, 5, 17 und 18 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Bemerkungen: Beginn: Vertragsdatum, Ende: max. 13 Jahre ab Vertragsdatum.
Der Ausführungstermin entspricht der Laufzeit des Rahmenvertrags gemäss Ziffer 9.2.3 des Pflichtenhefts zuzüglich des im Rahmenvertrag definierten Zeitraums, für welchen Einzelverträge maximal über die Dauer des Rahmenvertrags hinaus vereinbart werden können (Ziffer 3, Rahmenvertrag).
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 2 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang 20) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, mindestens GER Niveau C1) kommunizieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung der deutschen Muttersprache oder nachvollziehbare Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK06 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter folgendem Link zu finden. https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK07 Betriebssicherheitsprüfung Die Anbieter die einen VERTRAULICH klassifizierten öffentlichen Auftrag erfüllen, müssen unter gewissen Umständen über eine Betriebssicherheitserklärung nach Artikel 7 der Geheimschutzverordnung verfügen. Das Geheimschutzverfahren kann nur mit Einwilligung des Anbieters durchgeführt werden. Der Anbieter muss bestätigen, dass er bereit ist, a. sich bei Bedarf dem Geheimschutzverfahren zu unterziehen; b. bei Bedarf eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der Auftraggeberin zu unterzeichnen. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziffer 9.4.7 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Nachweis Die AGB's sind abrufbar unter folgendem Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK10 Akzeptanz der Vertragsentwürfe Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang Nr. 21, 22 und 23 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK11 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 27001 oder gleichwertig verfügt. Nachweis Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK12 Schlüsselperson Projektleiter Der Anbieter bietet nur Schlüsselpersonen an, die die Anforderungen an die Schlüsselpersonen gemäss Kapitel 4.4 des Pflichtenhefts erfüllen. Der angebotene Projektleiter muss über folgende Erfahrungen verfügen: • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter von IT-Projekten. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Nachweis mittels CV.
EK13 Schlüsselperson Business Analyst Der Anbieter bietet nur Schlüsselpersonen an, die die Anforderungen an die Schlüsselpersonen gemäss Kapitel 4.4 des Pflichtenhefts erfüllen. Der angebotene Business Analyst muss über folgende Erfahrungen verfügen: • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Business Analyst in Software-Entwicklungsprojekten oder in Projekten zur Konfiguration und Parametrisierung von Applikationen. • Durchführung der Business Analyse in mindestens 1 Projekt zur Konfiguration oder Weiterentwicklung des angebotenen ISMS-Tools. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Nachweis mittels CV.
EK14 Schlüsselperson Software Entwickler Der Anbieter bietet nur Schlüsselpersonen an, die die Anforderungen an die Schlüsselpersonen gemäss Kapitel 4.4 des Pflichtenhefts erfüllen. Der angebotene Software Entwickler muss über folgende Erfahrungen verfügen: • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung als Applikationsentwickler in Software-Entwicklungsprojekten oder in der Konfiguration und Parametrisierung von Schnittstellen und Applikationen. • Konfiguration oder Weiterentwicklung des angebotenen ISMS-Tools in mindestens 1 Projekt. Nachweis Schriftliche Bestätigung und Nachweis mittels CV.
EK15 Charakteristische Leistungen Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: • Strategie und Konzeption • Lieferung der ISMS Software • Testkonzept, Testplan, Testspezifikation und Testprotokoll • Betriebshandbuch mit Anweisungen des Anbieters an den IT-Betreiber • Integrations- und Installationsanleitungen Sie dürfen nicht durch einen Subunternehmer erbracht werden. Nachweis Bestätigung und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Angebot Angaben zum Anbieter Kapitel 2.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021) Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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