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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1365289
28.09.2023|Projekt-ID 259273|Meldungsnummer 1365289|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Basel-Landschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
Zentrale Beschaffungsstelle, Rheinstrasse 29,  4410  Liestal,  Schweiz,  Telefon:  061 552 51 11,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

SEK I Reinach / Gesamtsanierung Schulhaus Lochacker / Interaktive Wandtafeln
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung und Montage von AV-Komponenten im Rahmen der Gesamtsanierung Schulhaus Lochacker.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39200000 - Ausstattung und Zubehör,
39292000 - Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: mobil Werke AG, Littenbachstrasse 1,  9442  Berneck,  Schweiz,  Telefon:  0717478115,  E-Mail:  luzia.aschwanden@mobilwerke.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 290'262.45 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.06.2023
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1343229

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

"Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation auf simap.ch an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig".