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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1365773
27.09.2023|Projekt-ID 265735|Meldungsnummer 1365773|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Kreuzlingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Kreuzlingen, Hauptstrasse 88,  8280  Kreulzingen,  Schweiz,  Telefon:  071 677 64 00,  E-Mail:  sandro.noethiger@kreuzlingen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Betrieb Stadtbus
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Betrieb Elektro-Stadtbusse ab Fahrplanwechsel Dezember 2024 für die Dauer von 8 Jahren

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [2] Landverkehr einschließlich Geldtransport und Kurierdienste ohne Postverkehr

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Eurobus Ostschweiz AG, St.Gallerstrasse 111,  9320  Arbon,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 444 14 40,  E-Mail:  p.nussbaumer@eurobus.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'730'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Preis: p.A. (Schätzung)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Freihändige Vergabe, gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB. Die Stadt Kreuzlingen hat der Eurobus AG nach durchgeführtem offenen Verfahren den Zuschlag für den Betrieb des Stadtbusses für eine Dauer von 10 Jahren übertragen. Die Stadt Kreuzlingen hat mit Grundsatzentscheid vom 30. Mai 2023 entschieden, den Stadtbus ab 2024 mit Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu betreiben. Aufgrund der Verhältnisse in Kreuzlingen und nach entsprechender Fachabklärung kommen nur Fahrzeuge mit Gelegenheitsladeinfrastruktur in Frage. Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB kann ein Folgeauftrag ohne Ausschreibung erteilt werden, wenn ein Anbieterwechsel aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereitet oder substantielle Mehrkosten nach sich ziehen würde. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt: Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes und Elektrifizierung können nur mit demselben Betreiber gewährleistet werden bzw. würden zu massiven Mehrkosten führen, wenn zwei verschiedene Betreiber parallel tätig wären. Nur mit der bisherigen Dienstleisterin kann sodann der beschlossene Zeitplan eingehalten werden. Die Dienstleisterin verfügt schliesslich über grosse Erfahrung mit der vorliegend zum Einsatz gelangenden Infrastruktur. Die Wirtschaftlichkeit wird über einen Benchmark-Vergleich laufend geprüft werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.09.2023

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens oder Korruption gerügt wird, innert 20 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist dreifach einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.