Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 02.10.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindeverband für den Wasserbau im Einzugsgebiet der Bibera GVB
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeindeverband für den Wasserbau im Einzugsgebiet der Bibera GVB,
zu Hdn. von
Karin Werro, c/o Karin Werro, Riedfeld 59,
1792
Guschelmuth,
Schweiz,
Telefon:
+41793859801,
E-Mail:
werro.k@bluewin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Hochwasserschutz und Revitalisierung Grosses Moos, 1. Etappe
Bauherrenunterstützung SIA-Phasen 32 - 33
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Bauherrenunterstützung SIA-Phasen 32 - 33
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Flussbau AG SAH, Schwartorstrasse 7,
3007
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 370 05 80,
E-Mail:
sah.be@flussbau.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 295'000.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gem. Abs. 2 Art. 21 IVöB kann ein Auftrag unabhängig von Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.09.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|