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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1365973
26.09.2023|Projekt-ID 260406|Meldungsnummer 1365973|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ortsgemeinde Wartau
Beschaffungsstelle/Organisator: Ortsgemeinde Wartau,  zu Hdn. von Hanspeter Dürr, Dornau 1,  9478  Azmoos,  Schweiz,  Telefon:  081 783 11 25,  E-Mail:  hanspeter.duerr@og-wartau.ch,  URL www.og-wartau.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Bewässerung Wartau Süd - Leitungsbau und Pumpwerk
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau Pumpwerk und Druckleitungen für Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Marty Bauleistungen AG, Seidenbaumstrasse 50,  9478  Azmoos,  Schweiz,  Telefon:  081 784 00 00,  E-Mail:  bauleistungen@marty-gruppe.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'060'187.30  bis  1'239'974.65   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Hinsichtlich der für die Beurteilung definierten Zuschlagskriterien erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl (343.40 Punkte von maximal 400 Punkten) den Zuschlag. Begründung: vorteilhaftestes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1346799

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.