Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ortsgemeinde Wartau
Beschaffungsstelle/Organisator: Ortsgemeinde Wartau,
zu Hdn. von
Hanspeter Dürr, Dornau 1,
9478
Azmoos,
Schweiz,
Telefon:
081 783 11 25,
E-Mail:
hanspeter.duerr@og-wartau.ch,
URL
www.og-wartau.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bewässerung Wartau Süd - Leitungsbau und Pumpwerk
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau Pumpwerk und Druckleitungen für Bewässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marty Bauleistungen AG, Seidenbaumstrasse 50,
9478
Azmoos,
Schweiz,
Telefon:
081 784 00 00,
E-Mail:
bauleistungen@marty-gruppe.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 1'060'187.30
bis 1'239'974.65
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Hinsichtlich der für die Beurteilung definierten Zuschlagskriterien erhält das Angebot mit der höchsten erreichten Punktzahl (343.40 Punkte von maximal 400 Punkten) den Zuschlag. Begründung: vorteilhaftestes Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.07.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1346799
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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