Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Olten Direktion Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Olten Direktion Bau,
zu Hdn. von
Daniel Christen, Dornacherstrasse 1,
4601
Olten,
Schweiz,
Telefon:
+41622061311,
E-Mail:
daniel.christen@olten.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz Olten - BKP 281.2 Bodenbeläge Textilien
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gesamte Lieferung, Montage der Bodenbeläge wie Kautschuk und Linoleum für den Neubau Schulanlage mit Dreifachturnhalle Kleinholz.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2812 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, Textilien und dgl. |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 663 - Beläge aus Linoleum, Kunststoffen, Textilien und dgl. |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Inevo AG, Zweigniederlassung Alchenflüh, Bernstrasse 52,
3422
Alchenflüh,
Schweiz,
Telefon:
034 517 50 15,
E-Mail:
ernst.reber@inevo.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 391'160.50 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.06.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch. Die Mitteilung über den Zuschlag wird den Anbieterinnen und Anbietern schriftlich eröffnet.
Meldungsnummer
1310033
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen den vorliegenden Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die datierte und unterzeichnete Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist nicht kostenlos und die Verfahrenskosten werden je nach Ausgang des Verfahrens auferlegt. Wird die Beschwerde vollumfänglich oder teilweise abgewiesen, sind die Kosten vollständig oder teilweise zu tragen.
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