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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1366491
27.09.2023|Projekt-ID 258992|Meldungsnummer 1366491|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Kloten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Kloten,  zu Hdn. von Herrn Mirco Winkenbach, Kirchgasse 7,  8302  Kloten,  Schweiz,  Telefon:  044-815 12 68,  E-Mail:  mirco.winkenbach@kloten.ch,  URL www.kloten.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz LED-Würfel / Matchanzeige in der stimo-arena
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz des bestehenden Videowürfels durch einen neuen LED-Würfel mit Matchanzeige. Das Scoreboard-System soll Spielstände und -Informationen an Würfel, Faiscia-Board und weitere Monitore ermöglichen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  37482000 - Sportanzeigetafeln,
48813100 - Elektronische Anzeigetafeln
Baukostenplannummer (BKP): 930 - Uebergangsposition

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: AVIDEC AG, Ruchwiesenstrasse 5,  8157  Dielsdorf,  Schweiz,  Telefon:  044 855 58 88,  E-Mail:  info@avidec.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 507'936.89  bis  710'800.02   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: die Unternehmung hat das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.06.2023
Meldungsnummer 1342081

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietende an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.