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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1366809
29.09.2023|Projekt-ID 256785|Meldungsnummer 1366809|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Projektieren + Realisieren,  zu Hdn. von Thomas Saxer, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 259 33 91,  E-Mail:  thomas.saxer@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

4-Spurausbau Hardwald, Los 4.1 Signalisation
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung und Montage der Elektroinstallationen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45316200 - Installation von Signalanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 33 - Elektroanlagen
Normpositionen-Katalog (NPK): 500 - Elektro und Telekommunikation

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Signal AG, Kanalstrasse 34,  3294  Büren an der Aare,  Schweiz,  Telefon:  032 352 11 08,  E-Mail:  info@signal.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 587'729.65 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien und vorteilhaftestes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.05.2023
im Publikationsorgan: Decision Advisor
Meldungsnummer 1333873

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.09.2023

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach,
8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.