Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.09.2023
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ara region bern ag
Beschaffungsstelle/Organisator: ara region bern ag,
zu Hdn. von
David Meyer, Neubrückstrasse 190,
3037
Herrenschwanden,
Schweiz,
Telefon:
031 300 52 04,
Fax:
031 300 52 90,
E-Mail:
david.meyer@arabern.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- GAK-Silos für ein Spurenstoffeliminationsverfahren mittels GAK im Schwebebett
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ausrüstung von Silos zur Lagerung von granulierter Aktivkohle (GAK) für ein Spurenstoffeliminationsverfahren mittels GAK im Schwebebett
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42996000 - Maschinen zur Reinigung von Abwasser, | | 44613110 - Silos, | | 63121100 - Lagerung, | | 24954000 - Aktivkohle |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: STEREAU SUISSE SA, rue du Jeu-de-l'Arc 15,
1207
Genève,
Schweiz,
Telefon:
0041793586315,
E-Mail:
anthony.morgado@stereau.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 337'798.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Es erhält das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.03.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1323005
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.09.2023
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland
Poststrasse 25 3071 Ostermundingen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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