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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1367035
29.09.2023|Projekt-ID 266112|Meldungsnummer 1367035|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.09.2023

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG,  zu Hdn. von Christoph Herren, Postfach,  8058  Zürich-Flughafen,  Schweiz,  Telefon:  043 816 38 74,  E-Mail:  christoph.herren@zurich-airport.com

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

25.10.2023

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 10.11.2023 Uhrzeit: 17:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

13.11.2023, Uhrzeit:  13:00

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Fracht Rächtenwisen - Baugrube

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

P16AF011.01-201.001

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 201 - Baugrubenaushub

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Geböschter Aushub inkl. Fundamentvertiefungen, Abfuhr Aushubmaterial, Wasserhaltung, Materiallieferungen für Hinterfüllungen und Auffüllungen inkl. Einbau.
Erstellung Sauberkeitsschicht.
Abbruch bestehende Werkleitungen unter projektiertem Gebäude.

2.7 Ort der Ausführung

Flughafen Zürich; Birmenzältenstrasse (Landseite)

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.05.2024, Ende: 31.12.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 18.06.2024 und Ende 21.10.2024

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Eine Erfüllungsgarantie ist gefordert

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften (ARGE) sind erlaubt.

3.6 Subunternehmer

zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.09.2023  bis  25.10.2023
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.3 Begehungen

Es findet eine Begehung vor Ort statt.
Die Teilnahme ist obligatorisch!
Weitere Informationen befinden sich in den Unterlagen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.